Laut der Gepäckrichtlinie von Lufthansa hängt das kostenlose Gepäckkontingent eines Passagiers (d.h. die Anzahl der kostenlosen Taschen, die Sie mitnehmen dürfen, und deren Gewicht) von der Strecke, der Buchungsklasse und dem Mitgliedsstatus ab. Außerdem ist das Gepäckkontingent von Lufthansa für europäische und nicht-europäische Strecken unterschiedlich. Die wichtigsten Punkte der Lufthansa Gepäckrichtlinie sind wie folgt:
Das Freigepäck für nicht-europäische Tarife beträgt:
- Economy: 1 Tasche x 50 lb/23 kg
- Premium Economy: 2 Taschen x 50 lb/23 kg
- Business: 2 Taschen x 70 lb/32 kg
- First: 3 Taschen x 70 lb/32 kg
- Kleinkinder (unter 2 Jahren): 1 Tasche x 50 lb/23 kg + 1 Autositz + 1 Kinderwagen
Das Freigepäck für europäische Tarife beträgt:
- Economy Light: 0 Taschen
- Economy Classic: 1 Tasche x 50 lb/23 kg
- Economy Flex: 1 Tasche x 50 lb/23 kg
- Business: 2 Taschen x 70 lb/32 kg
Erstes Gepäckstück: 16 USD pro Richtung
Zusätzliche Gepäckstücke: gemäß Gebühren für Übergepäck
Eine Standard-Gepäckstück kann bis zu 158 cm/62 in (Länge + Breite + Höhe) und 70 lb/32 kg wiegen. Taschen, die 50 lb/23 kg (Economy und Premium Economy) überschreiten, unterliegen Übergepäckgebühren. Taschen, die 292 cm/115 in (L + B + H) und 70 lb/32 kg überschreiten, werden nicht akzeptiert.
Handgepäck muss unter Ihren Vordersitz oder in das Handgepäckfach passen und kann folgende Maße haben:
- Standard Tasche: 55 x 40 x 23 cm pro Tasche
- Faltbarer Kleidersack: 57 x 54 x 15 cm pro Tasche
- Persönlicher Gegenstand: 30 x 40 x 10 cm pro Artikel
Passagiere der Economy und Premium Economy Klasse dürfen 1 Handgepäckstück mitnehmen, während Passagiere der Business und First Class 2 Handgepäckstücke mitnehmen dürfen. Das maximale Gewicht Ihres Handgepäcks darf nicht mehr als 8 kg/17,6 lb pro Tasche betragen.
Wenn Sie folgende Gegenstände verwenden, können Sie diese kostenlos mitnehmen:
- Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen, Krücken usw.
- Kindersitze und Kinderwagen
(außerdem können Sie so viele Mobilitätshilfen einchecken, wie Sie benötigen)
Miles & More- und Star Alliance Gold-Mitglieder haben Anspruch auf zusätzliches kostenloses Gepäck.
Die Gepäckgebühren von Lufthansa gelten pro Flug, was bedeutet, dass Sie die Gepäckgebühr für einen Hin- und Rückflug doppelt bezahlen müssen.
Lufthansa Gepäckrichtlinie—Nicht-europäische Tarife
- Economy Class:: Handgepäck: 1 Handgepäckstück (max. Größe: 55 x 40 x 23 cm oder faltbarer Kleidersack (max. Größe: 57 x 54 x 15 cm) + 1 persönlicher Gegenstand (max. Größe: 30 x 40 x 10 cm), max. Gewicht: 8 kg
- Premium Economy: Handgepäck: 1 Handgepäckstück (max. Größe: 55 x 40 x 23 cm oder faltbarer Kleidersack) + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 8 kg
- Business Class: Handgepäck: 2 Handgepäckstücke (max. Größe: 55 x 40 x 23 cm oder faltbarer Kleidersack) + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 16 kg
- First Class: Handgepäck: 2 Handgepäckstücke (max. Größe: 55 x 40 x 23 cm oder faltbarer Kleidersack) + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 16 kg
Gepäckstück:
- Economy: Max. Gewicht: 1 x 50 lb/23 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
- Premium Economy: Max. Gewicht: 2 x 50 lb/23 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
- Business: Max. Gewicht: 2 x 70 lb/32 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
- First: Max. Gewicht: 3 x 70 lb/32 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
Hinweis: Kein Gepäckstück darf 158 cm/62 in (Länge + Breite + Höhe) und 70 lb/32 kg überschreiten. Hilfsmittel wie Rollstühle und Kinderfahrzeuge können kostenlos mitgenommen werden. Die Gepäckgebühren gelten pro Flug. Sportausrüstung und Musikinstrumente unterliegen speziellen Regeln und Gebühren.
Lufthansa Gepäckrichtlinie—Europäische Tarife
- Economy Light: Handgepäck: 1 Handgepäckstück (max. Größe: 55 x 40 x 23 cm oder faltbarer Kleidersack) + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 8 kg
- Economy Classic: Handgepäck: 1 Handgepäckstück + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 8 kg
- Economy Flex: Handgepäck: 2 Handgepäckstücke + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 16 kg
- Business: Handgepäck: 2 Handgepäckstücke + 1 persönlicher Gegenstand, max. Gewicht: 16 kg
Gepäckstück:
- Economy Light: Max. Gewicht: 0
- Economy Classic: Max. Gewicht: 1 x 50 lb/23 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
- Economy Flex: Max. Gewicht: 1 x 50 lb/23 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
- Business: Max. Gewicht: 2 x 70 lb/32 kg, Max. Größe: 62 in/158 cm
Hinweis: Bei regionalen Flügen (Lufthansa Regional Partner) und in Ländern mit zusätzlichen Einschränkungen (USA, Italien usw.) kann es sein, dass Passagiere der Business und First Class aufgefordert werden, ihr Handgepäck (ohne zusätzliche Kosten) einzuchecken.
Lufthansa Gepäckbestimmungen—Gepäckregelungen für Non-EU-Tarife
Gemäß der Lufthansa Gepäckrichtlinien ist die Freigepäckmenge für Non-EU-Tarife wie folgt:
Economy
- Max. Anzahl der Taschen: 1
- Max. Gewicht pro Tasche: 23 kg (50 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Premium Economy
- Max. Anzahl der Taschen: 2
- Max. Gewicht pro Tasche: 23 kg (50 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Business
- Max. Anzahl der Taschen: 2
- Max. Gewicht pro Tasche: 32 kg (70 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
First
- Max. Anzahl der Taschen: 3
- Max. Gewicht pro Tasche: 32 kg (70 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Sportgeräte
- Unterliegen den jeweiligen Vorschriften und Tarifen
Musikinstrumente
- Unterliegen den jeweiligen Vorschriften und Tarifen
Hinweis
- Sie können Ihr Gepäck schnell mit dem kostenlosen Gepäckrechner überprüfen.
- Taschen, die 32 kg (70 lb) überschreiten, werden nicht als Reisegepäck akzeptiert—sie müssen als Luftfracht versendet werden. Für Details wenden Sie sich an Ihr lokales Lufthansa Cargo Verkaufsbüro.
- Für weitere Details überprüfen Sie die länderspezifischen Vorschriften von Lufthansa.
- Alles, was über die maximal empfohlenen Größe oder das Gewicht hinausgeht, wird berechnet.
Lufthansa Gepäckbestimmungen—Gepäckregelungen für EU-Tarife
Die Freigepäckmenge für EU-Tarife gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien ist wie folgt:
Economy Light
- Max. Anzahl der Taschen: 0
Economy Classic
- Max. Anzahl der Taschen: 1
- Max. Gewicht pro Tasche: 23 kg (50 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Economy Flex
- Max. Anzahl der Taschen: 1
- Max. Gewicht pro Tasche: 23 kg (50 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Business
- Max. Anzahl der Taschen: 2
- Max. Gewicht pro Tasche: 32 kg (70 lb)
- Max. Maße (L + B + H): 158 cm (62 in)
Sportgeräte:
- Unterliegen den jeweiligen Vorschriften und Tarifen
Musikinstrumente
- Unterliegen den jeweiligen Vorschriften und Tarifen
Hinweis
- Sie können Ihr Gepäck schnell mit dem kostenlosen Gepäckrechner überprüfen.
- Taschen, die 32 kg (70 lb) überschreiten, werden nicht als Reisegepäck akzeptiert—sie müssen als Luftfracht versendet werden. Für Details wenden Sie sich an Ihr lokales Lufthansa Cargo Verkaufsbüro.
- Für weitere Details überprüfen Sie die länderspezifischen Vorschriften von Lufthansa.
- Alles, was über die maximal empfohlenen Größe oder das Gewicht hinausgeht, wird berechnet.
Lufthansa Gepäckbestimmungen—Flüssigkeiten und Pulver
Die Lufthansa Gepäckrichtlinien für den Transport von Flüssigkeiten und Pulvern sind wie folgt:
- Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in transparenten Quartbeuteln im Handgepäck verstaut werden, wobei kein einzelnes Element 100 ml (3,4 oz) überschreiten darf. Größere Behälter (z. B. Haarsprays und Insektenschutzmittel) können im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.
- Pulvrige Substanzen wie Kaffee, Milchpulver, Gewürze usw. sollten bei internationalen Reisen nicht mehr als 340 g (12 oz) im Handgepäck betragen. Größere Mengen können jedoch nach der Kontrolle im aufgegebenen Gepäck erlaubt sein.
- Die folgenden Flüssigkeiten und Pulver sind immer im Handgepäck erlaubt:
- Babynahrung für den Flug
- Medikamente mit Rezept
- Spezielle Diätkost für den Flug
- Asche (in Urnen) einer verstorbenen Person
- Steuerfreie Artikel (versiegelt)
Lufthansa Gepäckbestimmungen für Kinder
Gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien haben Kinder, die mit einem eigenen Ticket reisen, die gleiche Handgepäck- und Freigepäckmenge wie Erwachsene—plus einen Kindersitz und einen zusammenklappbaren Buggy (wenn sie zwischen 2 und 7 Jahre alt sind).
Lufthansa Gepäckbestimmungen für Kleinkinder
Unter den Lufthansa Gepäckrichtlinien gilt für Kleinkinder (d.h. Kinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß eines Passagiers reisen) auf Non-EU-Flügen folgendes:
- 1 aufgegebenes Gepäckstück
- Max. Gewicht: 23 kg (50 lb)
- Max. Größe: 158 cm (62 in) (L + B + H)
- Kein Handgepäck
- 1 Kinderwagen/zusammenklappbarer Buggy/Trage (als kostenloses aufgegebenes Gepäck)
- 1 Kindersitz (nur wenn ein separater Sitz für das Kleinkind gebucht wurde)
Dies gilt jedoch nicht für Economy Light-Tarife auf europäischen Flügen. Auf europäischen Flügen kann der begleitende Erwachsene für eine Gebühr von 16 USD pro Richtung ein Gepäckstück hinzufügen. Zusätzliche Gepäckstücke müssen als Übergepäck aufgegeben werden. Ein zusammenklappbarer Kinderwagen/Buggy/Babykorb kann jedoch kostenlos mitgenommen werden. Ein Kindersitz kann nur kostenlos transportiert werden, wenn das Kind einen Sitzplatz an Bord nutzt.
Lufthansa Gebühren für zusätzliches/Übergepäck
Gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien wird für zusätzliche, größere und schwerere Gepäckstücke eine Gebühr erhoben, die von der Strecke und der Reiseklasse abhängt.
Für Economy und Premium Economy Class
Größere oder schwerere Taschen (d.h. Taschen, die das Freigepäck überschreiten)
- Gewicht: 24–32 kg (51–70 lb)
- Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Die Lufthansa Gepäckrichtlinien besagen, dass für größere oder schwerere Taschen, die das Standard-Gepäcklimit überschreiten (Gewicht 24–32 kg oder Größe 159–292 cm) bei Economy/Premium Economy-Tarifen eine Pauschalgebühr wie folgt erhoben wird:
- Innerhalb Deutschlands: 46 USD / 40 EUR
- Innerhalb Europas: 57 USD / 50 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 86 USD / 75 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 115 USD / 100 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 138 USD / 120 EUR
- Langstrecken Interkontinental: 172 USD / 150 EUR
- Von/nach Japan: 450 USD / 300 EUR
- Größere Taschen: 300 USD / 200 EUR
- Schwerere Taschen: 150 USD / 100 EUR
Lufthansa akzeptiert keine Taschen, die 32 kg (70 lb) oder 292 cm überschreiten.
Größere und schwerere Taschen (d.h. Taschen, die das Freigepäck überschreiten)
- Gewicht: 24–32 kg (51–70 lb)
- Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Die Lufthansa Gepäckrichtlinien für Taschen, die sowohl größer als auch schwerer sind (d.h. Taschen, die das Standard-Gepäcklimit sowohl beim Gewicht als auch bei der Größe überschreiten) bei Economy/Premium Economy-Tarifen werden ebenfalls mit einer Pauschalgebühr berechnet, wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 92 USD / 80 EUR
- Innerhalb Europas: 114 USD / 100 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 172 USD / 150 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 230 USD / 200 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 276 USD / 240 EUR
- Langstrecken Interkontinental: 345 USD / 300 EUR
- Von/nach Japan: 450 USD / 300 EUR
Lufthansa akzeptiert keine Taschen, die 32 kg (70 lb) oder 292 cm überschreiten.
Für Business und First Class
Größer als das Freigepäcklimit (Größe)
- Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Die Lufthansa Gepäckrichtlinien für Taschen, die die Standardgröße von 158 cm (62 in) überschreiten, d.h. Taschen, die 159–292 cm bei Business und First Class Tarifen messen, werden mit einer Pauschalgebühr berechnet, wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 46 USD / 40 EUR
- Innerhalb Europas: 57 USD / 50 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 86 USD / 75 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 115 USD / 100 EUR
- Mittel
strecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 138 USD / 120 EUR
- Langstrecken Interkontinental: 173 USD / 150 EUR
- Von/nach Japan: 450 USD / 300 EUR
- Größere Taschen: 300 USD / 200 EUR
Lufthansa akzeptiert keine Taschen, die 32 kg (70 lb) oder 292 cm überschreiten.
Pauschalgebühren für das erste zusätzliche Gepäckstück
Für Economy und Premium Economy Class
Gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien unterliegen zusätzliche Gepäckstücke Gebühren für Übergepäck bei Economy und Premium Economy Class Tarifen. Die Gebühren für zusätzliches Gepäck sind am Flughafen höher als bei einer direkten Zahlung über ein Lufthansa Service Center.
Die Gepäckrichtlinien akzeptieren keine zusätzlichen Gepäckstücke, die 23 kg (50 lb) oder 158 cm (62 in) überschreiten.
Gewicht des zusätzlichen Gepäckstücks: Darf 23 kg (50 lb) nicht überschreiten
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): Darf 158 cm (62 in) nicht überschreiten
Strecke | Am Flughafen zahlbar | Im Lufthansa Service Center zahlbar |
---|---|---|
Innerhalb Deutschlands | 80 USD / 70 EUR | 64 USD / 56 EUR |
Innerhalb Europas | 92 USD / 80 EUR | 73 USD / 64 EUR |
Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer | 115 USD / 100 EUR | 92 USD / 80 EUR |
Kurzstrecken Interkontinental | 172 USD / 150 EUR | 138 USD / 120 EUR |
Mittelstrecken Interkontinental | 230 USD / 200 EUR | 186 USD / 160 EUR |
Langstrecken Interkontinental | 287 USD / 250 EUR | 230 USD / 200 EUR |
Strecken von/nach Japan | 200 USD / 150 EUR |
Pauschalgebühren für das zweite aufgegebene Gepäckstück
Für Economy Class
Gewicht: Bis zu 23 kg (50 lb)
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): Bis zu 158 cm (62 in)
Für die Strecken zwischen Europa und den USA, Kanada, Mittelamerika und Mexiko gelten gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien für diese Strecken folgende Pauschalgebühren für das zweite aufgegebene Gepäckstück:
Strecke | Am Flughafen zahlbar | Im Lufthansa Service Center zahlbar |
---|---|---|
Interkontinentalstrecken (d.h. Strecken zwischen Europa und den USA, Kanada, Mittelamerika und Mexiko) | 100 USD / 90 EUR / 100 CAD / 100 CHF | 85 USD / 80 EUR / 85 CAD / 85 CHF |
Gebühren für Übergepäck für größere oder schwerere Gepäckstücke
Gewicht: 24–32 kg (51–70 lb)
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien betragen die Pauschalgebühren für zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke, die entweder größer als 158 cm (62 in) oder schwerer als 23 kg (50 lb) sind, wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 126 USD / 110 EUR
- Innerhalb Europas: 149 USD / 130 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 210 USD / 175 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 287 USD / 250 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 368 USD / 320 EUR / 480 CAD
- Langstrecken Interkontinental: 460 USD / 400 EUR
- Von/nach Japan:
Schwerere Taschen: 350 USD / 250 EUR / 350 CAD
Größere Taschen: 500 USD / 350 EUR / 500 CAD
Gebühren für Übergepäck für größere und schwerere Gepäckstücke
Gewicht: 24–32 kg (51–70 lb)
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Gemäß den Lufthansa Gepäckrichtlinien betragen die Pauschalgebühren für zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke, die sowohl größer als auch schwerer sind (d.h. Taschen, die das Standard-Gepäcklimit sowohl beim Gewicht als auch bei der Größe überschreiten) wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 172 USD / 150 EUR
- Innerhalb Europas: 206 USD / 180 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 287 USD / 250 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 402 USD / 350 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 506 USD / 440 EUR / 660 CAD
- Langstrecken Interkontinental: 633 USD / 550 EUR / 825 CAD
- Von/nach Japan: 650 USD / 450 EUR / 650 CAD
Für Business und First Class
Gewicht: 23 kg (50 lb)
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 158 cm
Die Lufthansa Gepäckrichtlinien für Business und First Class Tarife sehen Pauschalgebühren für zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke vor, die 158 cm (62 in) groß und 32 kg (70 lb) schwer sind, wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 80 USD / 70 EUR
- Innerhalb Europas: 92 USD / 80 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 115 USD / 100 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 172 USD / 150 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 230 USD / 200 EUR / 300 CAD
- Langstrecken Interkontinental: 287 USD / 250 EUR / 375 CAD
- Von/nach Japan: 200 USD / 150 EUR / 200 CAD
Gebühren für Übergepäck für ein zusätzliches größeres Gepäckstück
Gewicht: 32 kg (70 lb)
Maße (Höhe + Breite + Tiefe): 159–292 cm
Gemäß den Gepäckrichtlinien von Lufthansa für Business und First Class Tarife betragen die Pauschalgebühren für zusätzliche aufgegebene Gepäckstücke, die größer (159–292 cm) und 32 kg (70 lb) schwer sind, wie folgt:
- Innerhalb Deutschlands: 126 USD / 110 EUR
- Innerhalb Europas: 149 USD / 130 EUR
- Nordafrika, Zentralasien, Östliches Mittelmeer: 201 USD / 175 EUR
- Kurzstrecken Interkontinental: 287 USD / 250 EUR
- Mittelstrecken Interkontinental (Europa nach USA/Ostküste): 368 USD / 320 EUR / 480 CAD
- Langstrecken Interkontinental: 460 USD / 400 EUR / 600 CAD
- Von/nach Japan: 500 USD / 350 EUR / 500 CAD
Hinweis
- Die Gebühren können auf Strecken von/nach den USA oder Kanada unterschiedlich sein.
- Die Währung zur Berechnung der gesamten Kosten der Reiseroute ist diejenige, die am Gepäckabgabeort gilt. Die Umrechnung in die lokale Währung erfolgt später, wo zutreffend.
- Wenn Ihr Zwischenstopp mehr als 24 Stunden dauert oder der Ziel- und/oder Abflughafen in beiden Richtungen nicht identisch ist, werden die weitesten Standorte auf der gesamten Strecke berechnet.
- Zentralamerika umfasst folgende Länder: Panama, Nicaragua, Honduras, Guatemala, El Salvador, Costa Rica und Belize.
- Für zusätzliche Gepäckstücke, die übergroß und übergewichtig sind, wird eine höhere Gebühr erhoben.
- Wenn das Übergepäck übergewichtig und übergroß ist, wird Ihnen die Gebühr für das Übergepäck plus die entsprechenden Gebühren für Übergröße oder Übergewicht berechnet.
- Taschen, die mehr als 32 kg (70 lb) wiegen, werden als Luftfracht versendet.
Lufthansa Gepäckrichtlinien für Sporttaschen
Laut der Lufthansa Gepäckrichtlinie für Sporttaschen:
Sie können die erste Snowboard-/Skiausrüstung kostenlos zusätzlich zu Ihrem Freigepäck mitnehmen, sofern sie nicht länger als 200 cm ist. Allerdings gilt dies nicht für Flüge von/nach den USA, Mittelamerika (Panama, Nicaragua, Honduras, Costa Rica, El Salvador und Belize) und Mexiko oder bei Economy Class Light-Tarifen.
Das maximale Gewicht muss innerhalb der Freigepäckgrenzen Ihrer Reiseklasse liegen.
Die standardmäßige Gebühr für jedes zusätzliche Stück wird für die unten aufgeführten Sportgeräte berechnet, außer auf Flügen von/nach Japan (USD 150/EUR 100):
Das erste Stück Ski-/Snowboardausrüstung auf Flügen von/nach den USA und Mexiko.
Ein zusätzliches Stück Ski-/Wasserski-/Snowboardausrüstung, Fahrrad, Golfausrüstung, Angelausrüstung und Shortboards, die nicht länger als 200 cm sind.
Sporttaschen mit voluminöser Sportausrüstung unterliegen höheren Gebühren, abhängig von Ihrer Strecke. Dies gilt für Windsurf-Ausrüstung, Longboards zwischen 200–315 cm, Stabhochsprung-Ausrüstung, Reitausrüstung, Gummibooten, Booten, Drachenfliegern und Tandemfahrrädern.
Lufthansa Gepäckrichtlinien für Sporttaschen
Gemäß der Lufthansa Gepäckrichtlinien unterliegen Sporttaschen folgenden Gewicht- und Größenbeschränkungen:
- Max. Länge: 315 cm
- Max. Gewicht: 32 kg (70 lb)
Lufthansa Gepäckgebühren – Standard Sportausrüstung
Die Lufthansa Gepäckgebühren für Standard-Sportausrüstung reichen von USD 80–172, abhängig von Ihrer Strecke.
Lufthansa Gepäckgebühren für Standard Sporttaschen
- Innerhalb Deutschlands: USD 80/EUR 70
- Innerhalb Europas: USD 92/EUR 80
- Nordamerika, Zentralasien und Ostmittelmeer: USD 115/EUR 100
- Kurze interkontinentale Strecken: USD 172/EUR 150
Lufthansa Gepäckgebühren – Voluminöse Sportausrüstung
Die Lufthansa Gepäckgebühren für voluminöse Sportausrüstung reichen von USD 126–287, abhängig von Ihrer Strecke.
Lufthansa Gepäckgebühren für voluminöse Sporttaschen
- Innerhalb Deutschlands: USD 126/EUR 110
- Innerhalb Europas: USD 149/EUR 130
- Nordamerika, Zentralasien und Ostmittelmeer: USD 201/EUR 175
- Kurze interkontinentale Strecken: USD 287/EUR 250
Lufthansa Gepäckregeln – Standard Sportausrüstung
Gemäß den Gepäckregeln von Lufthansa wird folgende Sportausrüstung als Standard-Sportausrüstung behandelt. Die Gepäckregeln für standardmäßige Sportausrüstung sind wie folgt:
- Angelausrüstung
- 1 Gepäckstück mit 1 Angelrute
- 1 Gepäckstück mit Angelausrüstung
- Max. erlaubte Gepäckstücke: 2
- Kombinierte Maße (H + B + T) – 200 cm
- Shortboards (max. 2 m lang)
- 1 Board
- Max. erlaubte Gepäckstücke: 1
- Max. Länge – 200 cm
- Fahrradausrüstung
- Eines der folgenden:
- Ein Standardfahrrad ohne Motor, oder
- Ein Kinderfahrradanhänger, oder
- Ein Einrad
- Eines der folgenden:
- Max. erlaubte Gepäckstücke: 1
- Max. kombinierte Maße (H + B + T) – 280 cm
- Hinweis: Das Fahrrad muss in einem geeigneten Koffer oder Container verpackt sein.
- Golfausrüstung
- 1 Golfbag mit Schlägern, Golfbällen und Tees
- 1 Paar Golfschuhe
- Max. erlaubte Gepäckstücke: 1
- Max. Maße (H + B + T) – 220 cm
- Hinweis:
- Alle Ausrüstungsgegenstände müssen im Golfbag verpackt sein.
- Batteriebetriebene Golfwagen sind nicht erlaubt.
- Golfausrüstung wird kostenlos für HON Circle Mitglieder, Senators und Star Alliance Gold Mitglieder transportiert, außer:
- Bei Reisen im Economy Class Light Tarif.
- Auf Strecken von/nach den USA und Kanada.
- Für SWISS Golf Traveler Mitglieder kann Golfausrüstung bis 23 kg kostenlos auf Flügen mit Lufthansa, SWISS und Austrian Airlines transportiert werden, außer bei Reisen im Economy Class Light Tarif.
- (Eis) Hockeyausrüstung
- 1 Hockeyschläger
- 1 Tasche
- 1 Paar Schlittschuhe
- 1 Satz Körperprotektoren
- 1 Helm
- Max. Gepäckstücke: 2
- Max. Maße (H + B + T) – 200 cm
- Wintersportausrüstung
- 1 Gepäckstück mit 1 Paar Skiern oder 1 Snowboard
- 1 Gepäckstück mit 1 Paar Skistöcken und 1 Paar Ski- oder Snowboardstiefeln
- 1 Helm
- Max. Anzahl Gepäckstücke: 2
- Dimension (nur Länge): 200 cm
- Sportwaffen
- 1 Waffe in einem Gepäckstück
- 1 Gepäckstück mit Munition
- Max. Anzahl Gepäckstücke: 2
- Kombinierte Maße (H + B + T) – 158 cm
- Tauchausrüstung
- 1 leere Sauerstoffflasche in 1 Gepäckstück
- 1 Gepäckstück mit 1 Schnorchel, 1 BCD-Jacke, 1 Paar Tauchmasken, 1 Neoprenanzug, 1 Paar Flossen, 1 Regler und 1 IATA DGR (Gefahrgutvorschriften)-konforme Lampe
- Max. erlaubte Gepäckstücke: 2
- Kombinierte Maße (H + B + T) – 200 cm
Lufthansa Gepäckregeln – Voluminöse Sportausrüstung
Gemäß den Gepäckregeln von Lufthansa werden folgende Sportgeräte als voluminöse Sportausrüstung betrachtet. Die Gepäckregeln für voluminöse Sporttaschen sind wie folgt:
- Drachenflieger
- 1 Set Drachenfliegerausrüstung in 1 Gepäckstück
- Max. Gepäckstücke: 1
- Kombinierte Maße (H + B + T): 350 cm
- Max. Länge: 315 cm
- Longboards (2m–3.15m)
- 1 Board
- Max. Gepäckstücke: 1
- Max. Länge: 315 cm
- Nicht motorisiertes Tandem
- 1 Tandem mit bis zu 2 Sitzen
- Max. Gepäckstücke: 1
- Kombinierte Maße (H + B + T): 350 cm
- Max. Länge: 315 cm
Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs)
Gemäß der Gepäckrichtlinie von Lufthansa für medizinische Geräte müssen Passagiere, die während des Fluges tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) verwenden, folgende Bedingungen erfüllen:
- Reisen mit einem POC erfordert eine ärztliche Bescheinigung.
- Alle POCs müssen von der FAA genehmigt sein.
- Auslaufsichere Batterien sind erlaubt.
- Sie müssen Ihre eigene Batterieversorgung mitbringen, um Ihr Gerät zu betreiben.
- POCs müssen über genügend Batterieleistung verfügen, um mindestens 1,5-fache der Reisezeit abzudecken.
- Hinweis: Sie können Musikinstrumente, die etwas größer sind, mitnehmen, wenn sie in das Handgepäckfach passen.
So bezahlen Sie Gepäckgebühren bei Lufthansa
Die Lufthansa Gepäckrichtlinie erlaubt Ihnen, Ihre Gepäckgebühren zu bezahlen (oder im Voraus zu zahlen):
- Online über die „Meine Buchungen“-Kategorie auf der Lufthansa-Website
- Über die Lufthansa-Mobile-App
- Telefonisch
- Persönlich am Flughafen
Lufthansa Musikinstrumente Richtlinie
Laut der Musikinstrumente-Richtlinie von Lufthansa haben Sie 3 Optionen, um Ihre Musikinstrumente zu transportieren.
Musikinstrumente als normales Handgepäck
Sie können kleinere Musikinstrumente (Geigen, Flöten usw.) kostenlos in der Kabine mitnehmen, wenn sie sicher in Ihrem Handgepäck verstaut werden können. Beachten Sie, dass ein Musikinstrument als Handgepäck Ihr erlaubtes Handgepäck ersetzt. Es gelten folgende Gewicht- und Größenbeschränkungen:
- Max. Gewicht (inkl. Koffer): 8 kg (17,6 lb)
- Max. Abmessungen des Koffers: 55 x 40 x 23 cm (H x B x T)
Musikinstrumente als aufgegebenes Gepäck
Sie können Ihr Musikinstrument als aufgegebenes Gepäckstück im Rahmen Ihrer Freigepäckmenge mitnehmen. Wenn Ihr Musikinstrument die zulässigen Abmessungen überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Musikinstrumente als Handgepäck auf gebuchtem Sitz
Wenn Ihr Musikinstrument (inkl. Koffer) die Maße von 55 cm x 40 cm x 23 cm überschreitet, können Sie es in der Kabine mitnehmen, indem Sie im Voraus einen zusätzlichen Sitz buchen, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
- Sie müssen den zusätzlichen Sitz gleichzeitig bei der Buchung Ihres Tickets reservieren.
- Um im Voraus zu buchen, kontaktieren Sie das Lufthansa Service Center.
- Folgende Gewicht- und Größenbeschränkungen gelten:
- Max. Größe von Musikinstrumenten, die in der Kabine stehen—155 cm x 42 cm x 25 cm (H x B x T).
- Max. Größe von Musikinstrumenten, die am Sitz befestigt sind—110 cm x 42 cm x 50 cm (H x B x T).
- Max. Gewicht—75 kg (165 lb).
Darf nicht:
- Den Zugang zur Kabine, zum Gang oder zu Notausgängen einschränken.
- Die Sicht auf die Beschilderung des Flugzeugs blockieren.
- Verbotene Gegenstände enthalten.
Übergroße/große Musikinstrumente und Ausrüstung
Falls die Größe oder das Gewicht Ihres Musikinstruments die zulässigen Grenzen überschreitet, fallen Übergepäckgebühren an.
Verlust oder Verspätung von Gepäck bei Lufthansa
Wenn Ihr Gepäck nicht ankommt, müssen Sie alle Ihre Dokumente aufbewahren—wie Ihr Bordticket und das Gepäcktag. Stellen Sie sicher, dass Sie warten, bis alle Taschen im Gepäckausgabe-Bereich angekommen sind (dies dauert normalerweise 1 Stunde). Wenn Ihre Tasche weiterhin nicht gefunden werden kann, müssen Sie dies sofort melden: Persönlich am Gepäckverfolgungsdesk von Lufthansa am Flughafen oder online.
Nachdem Sie Ihr verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck gemeldet haben:
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und eine Referenznummer (PIR-Nummer), wie FRALH77246.
- Sie erhalten regelmäßige Updates über den Status Ihres Gepäcks.
- Sie können den Status Ihres Gepäcks online verfolgen.
Wenn Ihr vermisstes Gepäck nach 5 Tagen nicht gefunden werden kann, müssen Sie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tasche, einschließlich des Inhalts, bereitstellen. Dies können Sie tun, indem Sie die Gepäckstatus-Seite ausfüllen, die Ihnen 5 Tage nach Meldung Ihres verspäteten Gepäcks automatisch zugänglich ist. Ihre Tasche wird als verloren angesehen, wenn sie mindestens 21 Tage vermisst wird. Lufthansa erstattet die Gepäckgebühren, die Sie beim Check-in bezahlt haben, wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren ist. Die Haftung von Lufthansa pro Passagier für verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck ist für die meisten internationalen Flüge auf 1.288 Sonderziehungsrechte pro Passagier begrenzt. Lufthansa erstattet Ihnen auch angemessene Auslagen, nachdem Sie gültige Quittungen eingereicht haben.
So überprüfen Sie den Status von vermisstem Gepäck bei Lufthansa
Um den Status Ihres vermissten Gepäcks zu überprüfen:
- Gehen Sie online und suchen Sie, indem Sie Ihre PIR-Nummer eingeben. Sie können auch Ihre Kontaktdaten ändern, z. B. Lieferadresse oder Telefonnummer.
- Rufen Sie die Telefonnummer an, die auf der schriftlichen Bestätigung Ihres Berichts über vermisstes Gepäck angegeben ist.
Hinweis
Die meisten Gepäckstücke werden innerhalb von 24 Stunden gefunden. Wenn sie gefunden werden, werden Sie kontaktiert und es wird ein geeigneter Lieferzeitpunkt vereinbart. Wenn Ihr Gepäck innerhalb von 5 Tagen nicht gefunden werden kann:
- Sie erhalten einen Anruf von Lufthansa.
- Sie werden gebeten, eine detaillierte Liste der Inhalte des verspäteten Gepäcks bereitzustellen.
Beschädigtes Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck bei der Ankunft beschädigt wurde, müssen Sie:
- Es sofort persönlich melden bei:
- Dem Lufthansa Service Counter am Flughafen
- Dem Gepäckverfolgungsdesk von Lufthansa am Flughafen
- Es schriftlich melden (wenn Sie den Schaden am Flughafen nicht bemerkt haben) innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft Ihres Fluges und:
- Nachweisen, dass Ihre Tasche während der Obhut der Fluggesellschaft beschädigt wurde.
- Ihre beschädigte Tasche einem Gepäckservice-Agenten zeigen.
Sie erhalten dann einen schriftlichen Schadensbericht sowie eine Referenznummer.
Hinweis
Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Informationen angeben:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre 13-stellige Ticketnummer und 6-stellige Buchungscode
- Ihre vollständige Adresse
- Ihre Miles & More Nummer (falls zutreffend)
- Ihre 8-stellige Feedback-ID
Sie können Lufthansa kontaktieren unter:
- E-Mail: customer.relations@lufthansa.com
Lufthansa übernimmt keine Kosten für:
- Geringfügige Schäden am aufgegebenen Gepäck, wie Flecken, Schrammen, Kratzer usw.
- Schäden an Handgepäck (das im Passagierraum transportiert wird).
- Gegenstände, die in überfüllten Taschen oder unzureichend verpackten Gegenständen enthalten sind.
Gepäckansprüche bei Lufthansa
Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, können Sie folgende Ersatzartikel beanspruchen:
- Langzeitgebrauchsartikel—unterliegt einer Erstattungsgrenze von bis zu 50% (der Kosten)
- Außenbekleidung
- Schuhe und andere Langzeitgebrauchsartikel
- Andere Artikel—vollständig erstattungsfähig:
- Unterwäsche
- Kosmetik
Um entschädigt zu werden, müssen Sie einen Antrag (mit gültiger Dokumentation wie Verkaufsquittungen) bei Lufthansa Kundenservice einreichen.
Kontaktinformationen—Lufthansa Kundenservice
- Lufthansa U.S. Kundenservice: +1-800-645-3880
- Lufthansa United Kingdom Kundenservice: +44-371-945-9747
- Lufthansa Ireland Kundenservice: +353-1-533-9956
- Lufthansa Australia Kundenservice: +61-1300-655-727
- Lufthansa New Zealand Kundenservice: +64-800-945-220
- Lufthansa Germany Kundenservice: +49-6986-799-799
- Lufthansa India Kundenservice: 1800-102-5838
Haftung von Lufthansa für Schäden oder Verlust von Gepäck
Die Haftung von Lufthansa pro Passagier für verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck einschließlich seines Inhalts (mit Ausnahme von Hilfsmitteln, Rollstühlen, Mobilitätshilfen usw.) überschreitet nicht:
- Für Inlandsflüge innerhalb Deutschlands—SDR 1.288 (ca. USD 1.780) pro Passagier.
- Für internationale Reiserouten (aufgegebenes oder Handgepäck)—SDR 1.288 (ca. USD 1.780) pro Passagier.
Verbotene Gegenstände
Eine Illustration verbotener Gegenstände bei Lufthansa
Nach der Gepäckrichtlinie von Lufthansa können aus Sicherheitsgründen folgende Gegenstände nicht im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden:
- Ätzende Materialien, wie Alkalien, Säuren, Nasszellenbatterien
- Behälter mit:
- Gas, Selbstverteidigungssprays, reizenden Gasen usw.
- Entflammbaren Flüssigkeiten, wie Reinigungsmitteln, Lack, Farbe, Feuerzeugbenzin usw.
- Benzinbetriebenen Werkzeugen und Geräten, die Benzin enthalten, einschließlich zu Testzwecken
- Campingkochern, gefüllten Tauchflaschen und Gaszylindern
- Feuerwerkskörpern, Leuchtsignalen und Explosivstoffen
- Elektroschockwaffen, wie Taser und Elektroschockgeräte
- Giftige oder infektiöse Substanzen, wie Virus-Kulturen, Bakterien und Quecksilber
- Wärme erzeugende Gegenstände
- Flüssig-Sauerstoff und Sauerstoffgeneratoren
- Leicht entzündliche Materialien, wie Sicherheits-Streichhölzer
- Akku-betriebene Hoverboards, Segways, Scooter, Solowheels und Fahrräder
- Oxidierende Substanzen, wie Peroxide und Bleichpulver
- Substanzen, die beim Kontakt mit Wasser brennbare Gase abgeben
- Sicherheitsbriefkästen oder Koffer, die mit pyrotechnischen Geräten oder Lithium-Batterien betrieben werden
- Radioaktive Gegenstände
- Starke magnetische Materialien
- Trockeneis über 2,5 kg
Gefährliche Güter, die unter bestimmten Bedingungen transportiert werden können
- E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte, die mit Lithium-Batterien betrieben werden, sind nur im Handgepäck erlaubt, dürfen jedoch nicht an Bord verwendet werden.
- Tragbare medizinische elektronische Geräte, wie AEDs, CPAP-Maschinen, Beatmungsgeräte und Inhalatoren mit Lithium-Ionen- oder Lithium-Metallzellen/Batterien sind als aufgegebenes oder Handgepäck erlaubt, unter Berücksichtigung der Vorschriften.
- Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien, wie Laptops, Handys, Kameras, Uhren, Taschenrechner usw. können unter bestimmten Bedingungen als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden, darunter:
- Bis zu 100Wh oder 2g
(Genehmigung des Fluggesellschaft erforderlich, wenn 100-160Wh oder 2-8g) - Das Gerät muss ausgeschaltet sein
- Das Gerät muss vor Beschädigung geschützt sein
- Bis zu 100Wh oder 2g
- Tragbare elektronische Geräte mit nicht auslaufenden Batterien (außer Lithium-Batterien) können als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden, unter folgenden Bedingungen:
- Die Batterien müssen frei von nicht aufgenommenem oder freiem Flüssigkeit sein.
- Die Batterien dürfen nicht mehr als 12V oder 100Wh haben.
- Die Batterien müssen getrennt und die Anschlüsse isoliert sein, um eine Aktivierung zu verhindern.
- Bis zu 2 Ersatzbatterien können mitgeführt werden.
- Jede Ersatzbatterie muss vor Kurzschlüssen durch Isolierung der Anschlüsse geschützt sein.
- Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
- Tragbare Sauerstoffkonzentratoren können als Handgepäck für medizinische Zwecke durch Batterien mitgenommen werden und auch an Bord verwendet werden. Die Genehmigung von Lufthansa ist jedoch erforderlich und kann per E-Mail an specialservice@dlh.de angefordert werden. Reisende von/nach den USA können das Medical Desk unter +1-516-296-9580 (Mo-Fr, 9:00 bis 15:00 Uhr) anrufen.
- Herzschrittmacher wie radioisotopische und andere Geräte, wie lithiumbatteriebetriebene Implantate, können als Handgepäck (aber nicht als aufgegebenes Gepäck) ohne Genehmigung des Fluggesellschafts mitgenommen werden.
- Wärme erzeugende Gegenstände, d.h. batteriebetriebene Geräte wie Tauchlampen, Unterwasser-Taschenlampen und Lötgeräte, die extrem viel Wärme erzeugen und bei versehentlicher Aktivierung Feuer verursachen können, dürfen nur als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Das Gerät sollte ausgeschaltet sein.
- Die Energiequelle sollte entfernt und separat verpackt werden.
- Die Batterie muss ausreichend geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mit nicht auslaufenden Batterien (d.h. Gel- oder Trockenbatterien) dürfen nur als aufgegebenes Gepäck und nicht als Handgepäck mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitgenommen werden.
- Sie müssen bestätigen, dass die Batterie eine nasse, nicht auslaufende Art ist, die den speziellen A67-Vorschriften entspricht (keine nicht aufgenommenen oder freien Flüssigkeiten).
- Die Batterie(n) müssen ausreichend gegen Kurzschlüsse geschützt sein.
- Die wiederaufladbare Batterie muss:
- Sicher und fest am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe angebracht sein, oder
- gemäß den Herstelleranweisungen entfernt werden.
- Die Schaltkreise der Batterie müssen gemäß den Herstelleranweisungen isoliert werden.
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, die von Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, dürfen nur als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Gepäck mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitgenommen werden.
- Die Batterie(n) müssen den Anforderungen aller Tests im UN-Handbuch für Tests und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Die Batterie(n) müssen ausreichend gegen Kurzschlüsse geschützt sein.
- Die Batterie muss:
- Sicher und fest am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe angebracht sein, oder
- gemäß den Herstelleranweisungen entfernt werden.
- Die Schaltkreise der Batterie müssen gemäß den Herstelleranweisungen isoliert werden.
- Die Batterie darf 300Wh nicht überschreiten, und wenn sie von 2 Batterien betrieben wird, darf jede Batterie 160Wh nicht überschreiten.
- Höchstens 1 Ersatzakku bis zu 300Wh darf mitgeführt werden, und wenn er von 2 Ersatzakkus betrieben wird, darf jede Batterie 160Wh nicht überschreiten.
- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen mit nassen Batterien dürfen nur als aufgegebenes Gepäck mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitgenommen werden, jedoch nicht als Handgepäck.
- Wenn das Gerät geladen/entladen, verstaut und aufrecht gesichert werden kann, darf die Batterie im Gerät verbleiben.
- Die Batterie(n) müssen ausreichend gegen Kurzschlüsse geschützt sein.
- Wo möglich, muss die Batterie über nicht auslaufende Entlüftungsventile verfügen.
- Die Batterie muss sicher und fest am Gerät befestigt sein.
- Die Schaltkreise der Batterie(n) müssen gemäß den Herstelleranweisungen isoliert werden.
- Gepäckgegenstände mit einer nicht entnehmbaren, integralen Batterie können sowohl als aufgegebenes als auch als Handgepäck mitgenommen werden.
- Nur Lithium-Knopfzellen sind erlaubt.
- Die Leistungskapazität darf 0,3g Lithium-Gehalt oder 2,7Wh nicht überschreiten. Zellen mit höherer Kapazität sind verboten.
- Gepäckgegenstände mit einer entnehmbaren, integralen Batterie können sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Nur Lithium-Knopfzellen sind erlaubt.
- Die Leistungskapazität darf 0,3g Lithium-Gehalt oder 2,7Wh nicht überschreiten.
- Zellen mit einer Leistungskapazität über 0,3g Lithium-Gehalt oder 2,7Wh oder bis zu 2g Lithium-Gehalt oder 100Wh dürfen nur als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Zellen mit einer Leistungskapazität über 0,3g Lithium-Gehalt oder 2,7Wh oder bis zu 2g Lithium-Gehalt oder 100Wh, die 100Wh überschreiten, jedoch nicht mehr als 160Wh, dürfen nur als Handgepäck und nicht als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden—unter Vorbehalt der Genehmigung des Fluggesellschaft. Außerdem sind maximal 2 Batterien im Handgepäck erlaubt.
- Zellen mit einer Leistungskapazität über 160Wh sind verboten.
- Tauchausrüstung kann nur als aufgegebenes Gepäck und nicht als Handgepäck mitgenommen werden.
- Die Luftzylinder müssen leer sein, und die Ventile sollten offen sein.
- Wenn sie von Lithium-Batterien betrieben werden, müssen die Anforderungen und Beschränkungen für Lithium-Batterien beachtet werden.
- Sauerstoff (gasförmig) für medizinische Zwecke darf nur als aufgegebenes Gepäck und nicht als Handgepäck mitgenommen werden—unter Vorbehalt der Genehmigung des Fluggesellschaft.
- Maximal zulässiger Druck: 200 bar
- Maximal zulässiges Gesamtgewicht pro Zylinder: 5 kg
- Zylinder dürfen an Bord von Lufthansa-Flügen verwendet werden.
- Dürfen nur in vom Hersteller genehmigter Verpackung transportiert werden, die das Austrittsventil vor Beschädigungen schützt.
- Folgende Gegenstände sind verboten:
- Auf allen Flügen: Chemische Sauer stoffgeneratoren.
- Flüge von/nach/durch die USA: Gasförmige Sauerstoffzylinder.
- Flüge, die von Lufthansa Regional betrieben werden.
- Dosen-Sauerstoff, d.h. persönliche Sauerstoffkanister.
- Gaszylinder, nicht brennbar, nicht giftig, wie kleine Gaszylinder, die für den Betrieb mechanischer Gliedmaßen verwendet werden, sowie Ersatzzylinder gleicher Größe, falls während der Reise benötigt, sind sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck erlaubt.
- Gaszylinder zur Zubereitung von Sprudelwasser usw. sind verboten.
- Gaspatronen, nicht brennbar, nicht giftig, wie Gaspatronen, die Kohlendioxid enthalten, oder ein Gas, das in der Gefahrenklasse 2.2 aufgeführt ist (zum Aufblasen von Schwimmwesten, Reifen usw.), dürfen sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Nur 1 Patrone pro Passagier ist erlaubt.
- Muss sicher verpackt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
- Gilt nur für Kohlendioxid oder anderes geeignetes Gas, das in der Gefahrenklasse 2.2 ohne Nebenrisiken aufgeführt ist.
- Die Patrone darf nur zum Aufblasen von lebensrettenden Geräten verwendet werden.
- Wenn sie für andere Geräte (außer Schwimmwesten) verwendet wird, sind bis zu 4 Patronen (bis zu 50 ml) erlaubt.
- Lawinenrettungsrucksäcke, wie solche mit komprimierten Gaspatronen aus der Gefahrenklasse 2.2 oder solche mit einem pyrotechnischen Auslöser, der nicht mehr als 200 mg Sprengstoff aus der Gefahrenklasse 1.4S enthält, dürfen sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Verboten auf allen Flügen von/nach/durch die USA.
- Nur 1 Rucksack pro Passagier ist erlaubt.
- Der Rucksack darf nicht „auf“ dem Passagier getragen werden.
- Der Rucksack muss sicher verpackt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
- Der Airbag des Rucksacks muss über Druckentlastungsventile verfügen.
- Streichhölzer und Feuerzeuge, wie eine kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder ein kleines Feuerzeug (mit verflüssigtem Gas) für den persönlichen Gebrauch, dürfen nur bei der Person mitgeführt werden (und nicht als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck).
- Folgende Gegenstände sind verboten: Feuerzeug-Nachfüllungen, Feuerzeugbenzin, blaue Flammenfeuerzeuge, lithiumbatteriebetriebene Feuerzeuge ohne Sicherheitskappen oder geeignete Sicherheitsmechanismen zur Verhinderung einer versehentlichen Aktivierung und Sicherheitsstreichhölzer.
- Rückgerufene Geräte und Lithium-Batterien. Lithium-Batterien und batteriebetriebene Geräte, die aufgrund von Sicherheitsbedenken vom Anbieter oder Hersteller zurückgerufen wurden, sind nicht als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck erlaubt, es sei denn, sie wurden repariert oder sicher gemacht.
- Alkoholfreie Getränke können sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden.
- Müssen in Einzelhandelsverpackungen sein, wenn sie mehr als 24 % aber weniger als 70 % Alkohol enthalten.
- Müssen Behälter sein, die 5 Liter nicht überschreiten.
- Maximal zulässige Menge pro Passagier beträgt 5 Liter.
- Es gibt kein Limit für alkoholische Getränke mit weniger als 24 % Alkoholgehalt, einschließlich Bierfässer. Dies schließt jedoch nicht druckbeaufschlagte Flaschen und Fässer mit Kohlendioxid oder ähnlichen Gasen, die im Catering verwendet werden, ein.
- Festes Trockeneis (Kohlendioxid, fest) kann sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden—unter Vorbehalt der Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Maximalgrenze beträgt 2,5 kg pro Passagier.
- Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxidgas ermöglichen.
- Jeder Trockeneisartikel muss zusätzlich mit einem „Trockeneis“-Schild gekennzeichnet werden.
Hinweis: Da die wichtigsten Vorschriften je nach Land und Fluggesellschaft variieren können, sollten Sie vor Ihrem Flug immer die lokalen Flughafen- und Fluggesellschaftsrichtlinien überprüfen.
Aerosole
Aerosole, medizinische oder Toilettenartikel für den persönlichen oder sportlichen Gebrauch—wie Haarsprays, Parfums und Kölnisch Wasser sowie Medikamente, die Alkohol enthalten—können sowohl als Handgepäck als auch als aufgegebenes Gepäck mitgenommen werden, vorausgesetzt, der Inhalt ist nicht giftig oder brennbar.
- Die Entlüftungsventile müssen einen Deckel haben oder geeignet geschützt sein, um versehentliches Auslaufen zu verhindern.
- Maximale Menge pro Passagier darf 2 kg/2 Liter nicht überschreiten.
- Maximale Nettoinhalt pro Behälter darf nicht mehr als 0,5 kg/0,5 Liter betragen.
Häufig gestellte Fragen zur Lufthansa-Gepäckrichtlinie
Wenn Sie in naher Zukunft reisen möchten, ist es wichtig, sich mit der Gepäckrichtlinie von Lufthansa vertraut zu machen, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gepäckrichtlinie der Fluggesellschaft.
Wie kann ich meine Lufthansa-Gepäckgebühren bezahlen?
Sie können Ihre Lufthansa-Gepäckgebühren bezahlen:
Physisch am Flughafen
Online über den Reiter „Meine Buchungen“
Über die mobile App
Telefonisch
Wie hoch ist die Gepäckfreigrenze bei Lufthansa auf nicht-europäischen Strecken?
Die Gepäckfreigrenze für aufgegebenes Gepäck bei Lufthansa auf nicht-europäischen Tarifen beträgt:
1 Tasche x 50lb/23kg für die Economy Class.
2 Taschen x 50lb/23kg (= 100lb/46kg) für die Premium Economy Class.
2 Taschen x 70lb/32kg (= 140lb/64kg) für die Business Class.
3 Taschen x 70lb/32kg (= 210lb/96kg) für die First Class.
Wie hoch ist die Gepäckfreigrenze bei Lufthansa auf europäischen Strecken?
Die Gepäckfreigrenze für aufgegebenes Gepäck auf europäischen Strecken beträgt:
0 Taschen für Economy Light-Tarife.
1 Tasche x 50lb/23kg für Economy Classic-Tarife.
1 Tasche x 50lb/23kg für Economy Flex-Tarife.
2 Taschen x 70lb/32kg jeweils (= 140lb/64kg) für Business-Tarife.
Was ist die Gepäckrichtlinie von Lufthansa in Kürze?
Laut der Gepäckrichtlinie von Lufthansa wird die Freigrenze für Gepäck durch Ihre Strecke, Buchungsklasse und den Status des Vielfliegers bestimmt.
Die Gepäckfreigrenze für nicht-europäische Tarife beträgt:
1 Tasche (50lb/23kg) für die Economy Class.
2 Taschen (50lb/23kg jeweils) für die Premium Economy Class.
2 Taschen (70lb/32kg jeweils) für die Business Class.
3 Taschen (70lb/32kg jeweils) für die First Class.
Die Gepäckfreigrenze für europäische Tarife beträgt:
1. Taschen für Economy Light.
2. Tasche (50lb/23kg) für Economy Classic.
3. Tasche (50lb/23kg) für Economy Flex.
4. Taschen (70lb/32kg jeweils) für die Business Class.
Taschen, die 50lb/23kg (Economy und Premium Economy) und 70lb/32kg (Business und First Class) oder 158cm/62in in der Größe (alle Klassen) überschreiten, verursachen Übergepäckgebühren. Taschen, die 292cm/115in (L + B + H) und 70lb/32kg überschreiten, werden auf den meisten Flügen nicht akzeptiert.
Handgepäck muss unter Ihren Vordersitz oder in das Gepäckfach passen und darf folgende Maße nicht überschreiten:
◦ Standardtasche 55 x 40 x 23cm pro Tasche, oder
◦ Faltbare Kleidersäcke 57 x 54 x 15cm pro Tasche
◦ Persönlicher Gegenstand 30 x 40 x 10cm pro Artikel
Passagiere der Economy und Premium Economy Class dürfen 1 Handgepäckstück mitnehmen, während Passagiere der Business und First Class 2 Handgepäckstücke mitnehmen dürfen. Das maximale Gewicht eines Handgepäcks darf 17,6lb/8kg pro Tasche nicht überschreiten.
Hilfsmittel wie Rollstühle, Krücken, Schienen usw. sowie Kindersicherungssysteme und Kinderwagen können kostenlos transportiert werden (wenn sie verwendet werden). Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Mobilitätshilfen, die ein Passagier aufgeben kann.
Miles & More- und Star Alliance Gold-Mitglieder haben Anspruch auf zusätzliches Gepäck.
Was ist die Gepäckrichtlinie von Lufthansa auf regionalen Strecken oder in Ländern mit zusätzlichen Einschränkungen?
Die Gepäckrichtlinie von Lufthansa auf regionalen Strecken (Lufthansa Regional Partner) und in Ländern mit zusätzlichen Einschränkungen – wie den Vereinigten Staaten, Italien usw. – kann erfordern, dass Passagiere der Business und First Class ihr Handgepäck aufgeben, jedoch ohne zusätzliche Gebühren.
Wie hoch ist die Gepäckfreigrenze von Lufthansa für Kleinkinder?
Die Gepäckfreigrenze von Lufthansa für Kleinkinder, d.h. Kinder unter 2 Jahren, die auf dem Schoß eines Passagiers reisen, beträgt auf nicht-europäischen Flügen 1 aufgegebene Tasche, die 50lb/23kg nicht überschreiten darf, und 158cm/62in (L + B + H) in den kombinierten Abmessungen. Darüber hinaus dürfen sie 1 Kinderwagen/faltbaren Buggy/Trage als kostenloses aufgegebenes Gepäck mitnehmen. Kleinkinder dürfen kein Handgepäck mitnehmen. Ein Kindersitz ist erlaubt, wenn ein separater Platz für das Kleinkind reserviert wurde.
Die Gepäckfreigrenze für Kleinkinder auf europäischen Flügen ist kostenpflichtig. Der begleitende Erwachsene muss 16 USD für 1 Gepäckstück pro Richtung zahlen. Zusätzliche Gepäckstücke müssen als Übergepäck gegen Gebühr aufgegeben werden. Ein faltbarer Kinderwagen/ Buggy/ Babykorb kann jedoch kostenlos mitgenommen werden. Ein Kindersitz kann nur dann kostenlos mitgenommen werden, wenn das Kind einen Sitzplatz an Bord nutzt.
Wie hoch ist die Gepäckfreigrenze von Lufthansa für Kinder?
Die Gepäckfreigrenze von Lufthansa für Kinder, die mit eigenen Tickets reisen, ist die gleiche wie die des begleitenden Erwachsenen – plus ein Kindersitz und ein zusammenklappbarer Buggy (wenn sie zwischen 2 und 7 Jahren alt sind).
Was sind die Gepäckgebühren von Lufthansa für größere oder schwerere Taschen?
Die Gepäckgebühren von Lufthansa für Taschen, die das standardmäßige Gepäcklimit nach Gewicht (51–70lb/23–32kg) oder Größe (159–292cm) in der Economy/Premium Economy überschreiten, sind wie folgt:
Innerhalb Deutschlands 46 USD/EUR 40
Innerhalb Europas 57 USD/EUR 50
Nordafrika, Zentralasien, Ostmittelmeerküste 86 USD/EUR 75
Kurze interkontinentale Strecken 115 USD/EUR 100
Mittlere interkontinentale Strecken (Europa bis USA/Ostküste) 138 USD/EUR 120
Lange interkontinentale Strecken 172 USD/EUR 150
Von/nach Japan 450 USD/EUR 300
Größere 300 USD/EUR 200
Schwerere 150 USD/EUR 100
Wie hoch ist die Übergepäckgebühr von Lufthansa für die erste zusätzliche Tasche?
Die Übergepäckgebühr von Lufthansa für die erste zusätzliche Tasche auf Economy- und Premium Economy-Tarifen ist wie folgt:
Innerhalb Deutschlands
◦ 70 EUR/80 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 56 EUR/64 USD, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Innerhalb Europas
◦ 80 EUR/92 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 64 EUR/73 USD, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Nordafrika, Zentralasien, Ostmittelmeerküste
◦ 100 EUR/115 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 92 USD/80 EUR, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Kurze interkontinentale Strecken
◦ 150 EUR/172 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 120 EUR/138 USD, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Mittlere interkontinentale Strecken
◦ 200 EUR/230 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 160 EUR/186 USD, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Lange interkontinentale Strecken
◦ 250 EUR/287 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
◦ 200 EUR/230 USD, wenn Sie im Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Strecken von/nach Japan
◦ 150 EUR/200 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass das Gewicht der Tasche 50lb/23kg und die Größe 158cm/62in (L + B + H) nicht überschreiten darf.
Wie hoch ist die Übergepäckgebühr von Lufthansa für die zweite zusätzliche Tasche?
Die Übergepäckgebühr von Lufthansa für die zweite zusätzliche Tasche auf Strecken zwischen Europa und den USA, Kanada, Zentralamerika und Mexiko beträgt 100 USD, wenn Sie am Flughafen bezahlen, und 85 USD, wenn Sie über ein Servicecenter von Lufthansa bezahlen.
Was ist die Gepäckrichtlinie für Sportgepäck von Lufthansa?
Die Gepäckrichtlinie für Sportgepäck von Lufthansa erlaubt Passagieren, mit den meisten Arten von Sportausrüstung zu reisen. Wichtige Punkte, die zu beachten sind:
Die erste Snowboard-/Ski-Ausrüstung kann zusätzlich zu Ihrer Freigepäckgrenze kostenlos mitgenommen werden, sofern sie 200cm in der Länge nicht überschreitet. Dies gilt jedoch nicht für Flüge von/nach den Vereinigten Staaten, Zentralamerika (Panama, Nicaragua, Honduras, Costa Rica, El Salvador und Belize) und Mexiko oder für Economy Class Light-Tarife.
◦ Das maximale Gewicht muss innerhalb der Freigepäckgrenzen Ihrer Reiseklasse liegen.
Die Standardgebühr pro zusätzliches Stück wird für die unten aufgeführten Sportgeräte erhoben, mit Ausnahme von Flügen von/nach Japan (150 USD/EUR 100):
◦ Das erste Stück Ski-/Snowboard-Ausrüstung auf Flügen von/nach den Vereinigten Staaten und Mexiko.
◦ Ein zusätzliches Stück Ski-/Wasserski-/Snowboard-Ausrüstung, Fahrrad, Golfausrüstung, Angelausrüstung und Shortboards, die 200cm in der Länge nicht überschreiten.
Sporttaschen, die sperrige Sportgeräte enthalten, verursachen höhere Gebühren, je nach Ihrer Strecke. Dies gilt für Windsurfgeräte, Longboards mit einer Länge von 200–315cm, Stabhochsprung-Ausrüstung, Reitausrüstung, Gummibooten, Booten, Gleitschirmen und Tandemfahrrädern.
Was ist die Handgepäckrichtlinie von Lufthansa?
Laut der Handgepäckrichtlinie von Lufthansa dürfen Passagiere der Economy- und Premium Economy Class 1 Standard-Handgepäckstück und 1 persönlichen Gegenstand mitnehmen, während Passagiere der Business- und First Class 2 Handgepäckstücke und 1 persönlichen Gegenstand mitnehmen dürfen. Das maximale kombinierte Gewicht Ihres Handgepäcks darf 17,6lb/8kg pro Tasche nicht überschreiten. Ihr Handgepäck muss unter Ihren Vordersitz oder in das Gepäckfach passen und darf folgende Maße nicht überschreiten:
Standardtasche 55 x 40 x 23cm pro Tasche, oder
Faltbare Kleidersäcke 57 x 54 x 15cm pro Tasche
Persönlicher Gegenstand 30 x 40 x 10cm pro Artikel
Warum beträgt meine Gepäckfreigrenze bei Lufthansa null?
Wenn Sie ein Economy Light-Ticket gekauft haben, beträgt Ihre Gepäckfreigrenze bei Lufthansa null, was bedeutet, dass Sie Ihre Gepäckfreigrenze kaufen müssen.
Was sind die Gepäckgrößenbeschränkungen von Lufthansa?
Die Gepäckgrößenbeschränkungen von Lufthansa für aufgegebenes und Handgepäck sind wie folgt:
Größe der aufgegebenen Taschen: Die kombinierten Abmessungen (L + B + H) dürfen 158cm/62in nicht überschreiten.
Handgepäckgrößenbeschränkungen:
◦ Standardtasche 55 x 40 x 23cm pro Tasche, oder
◦ Faltbare Kleidersäcke 57 x 54 x 15cm pro Tasche
◦ Persönlicher Gegenstand 30 x 40 x 10cm pro Artikel
Was sind die Gepäckregeln von Lufthansa in Kürze?
Die Gepäckregeln von Lufthansa in Kürze sind wie folgt:
Regeln für aufgegebenes Gepäck
Die maximalen kombinierten Abmessungen (Länge + Breite + Höhe) eines einzelnen Gepäckstücks dürfen 158cm/62in nicht überschreiten.
Das Gewicht eines einzelnen aufgegebenen Gepäckstücks darf nicht überschreiten:
◦ 50lb/23kg bei Economy/Premium Economy-Tarifen.
◦ 70lb/32kg bei Business- und First-Class-Tarifen.
Regeln für Handgepäck
Alle Handgepäckstücke müssen unter Ihren Vordersitz oder in das Gepäckfach passen und dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
Standardtasche 55 x 40 x 23cm pro Tasche, oder
Faltbare Kleidersäcke 57 x 54 x 15cm pro Tasche
Persönlicher Gegenstand 30 x 40 x 10cm pro Artikel
Passagiere der Economy- und Premium Economy Class dürfen 1 Standard-Handgepäckstück mitnehmen, während Passagiere der Business- und First Class 2 Standard-Handgepäckstücke mitnehmen dürfen. Das maximale Gewicht eines Handgepäckstücks (plus persönlicher Gegenstand) darf 17,6lb/8kg pro Tasche nicht überschreiten.
Welche Gewichtsbeschränkungen für Gepäck sollte ich beachten?
Die Gewichtsbeschränkungen von Lufthansa für Gepäck liegen bei maximal 17,6lb/8kg pro Standard-Handgepäckstück. Passagiere der Economy- und Premium Economy Class dürfen 1 Standard-Handgepäckstück mitnehmen, während Passagiere der Business- und First Class 2 Standard-Handgepäckstücke mitnehmen dürfen.
Für aufgegebene Taschen betragen die Gewichtsbeschränkungen von Lufthansa:
0 für Economy Light-Passagiere.
50lb/23kg pro Tasche für Passagiere der Economy und Premium Economy Class.
70lb/32kg pro Tasche für Passagiere der Business und First Class.
Wie kann ich den Gepäckverfolgungslink von Lufthansa aufrufen?
Die Gepäckverfolgung von Lufthansa kann über diesen Link aufgerufen werden.
Was ist die Gepäckgewichtsbeschränkung von Lufthansa?
Die Gepäckgewichtsbeschränkung von Lufthansa liegt bei 70lb/32kg pro aufgegebenem Gepäckstück. Taschen, die 70lb/32kg überschreiten, müssen als Fracht versandt werden.
Wie kann ich meine Gepäckgebühren bei Lufthansa berechnen?
Sie können Ihre Gepäckgebühren bei Lufthansa berechnen, indem Sie den Abschnitt „Zusätzliche/Übergepäckgebühren von Lufthansa“ auf dieser Seite konsultieren. Alternativ können Sie den kostenlosen Gepäckrechner von Lufthansa verwenden, um Ihre Gepäckgebühren online zu berechnen.
Wie sollte ich mit Verlust von Gepäck bei Lufthansa umgehen?
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck bei Lufthansa verloren oder verspätet ist, müssen Sie:
Ihren Verlust persönlich am Gepäckverfolgungsschalter von Lufthansa am Flughafen melden oder
Ihren Verlust online melden (wenn Sie den Flughafen bereits verlassen haben).
Wie hoch ist die Gepäckfreigrenze für unbegleitete Minderjährige?
Unbegleitete Minderjährige, die alleine mit Lufthansa reisen, haben die gleiche Gepäckfreigrenze wie erwachsene Passagiere.
Was passiert mit meinen Gepäckgebühren, wenn mein Flug storniert wird?
Wenn Ihr Lufthansa-Flug storniert wird, werden Ihre Gepäckgebühren zurückerstattet, es sei denn, Sie entscheiden sich für den Alternativflug, der Ihnen von der Fluggesellschaft angeboten wird. Für Details konsultieren Sie bitte die Lufthansa Flug stornieren.
Kann ich meinen Flug ändern, nachdem ich mein Gepäck aufgegeben habe?
Nein, Sie können Ihren Flug nicht ändern, nachdem Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben.